Hier finden Sie regelmäßig neueste Nachrichten, spannende Fälle und umfassende Informationen über relevante Rechtsfragen zum Thema Verbraucherinsolvenz. Wir berichten über interessante Nachrichten rund um das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Wir werten Rechtsprechung und Gesetzgebung umgehend aus und klären auf, wie sich die Entscheidungen in der Praxis konkret auswirken. Wir bringen das Wesentliche schnell und präzise auf den Punkt.
In einem persönlichen Gespräch (auch Videokonferenz) erfolgt die erste Bestandsaufnahme (Vermögensverhältnisse, Schulden, etc.), Informationen rund um das Insolvenzverfahren und die gemeinsame Festlegung einer Strategie zur bestmöglichen Schuldbefreiung.
Unsere Sachbearbeiter machen gemeinsam mit Ihnen eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihrer Schulden und Vermögensverhältnisse. Dies kann in telefonischer oder persönlicher Begleitung immer in Begleitung durch uns erfolgen und durch Übersendung von Fotographien, alles ohne Formulare.
Im Anschluss erfolgt durch unsere Rechtsanwälte und Sachbearbeiter die Umsetzung der vereinbarten Strategie. Wir schreiben alle Gläubiger an und führen Verhandlungen; notwendige Schutzmaßnahmen für Ihr Vermögen werden ergriffen (P-Konto, Vollstreckungsschutz etc.). Bereits jetzt sollte bei Ihnen Ruhe einkehren.
Im letzten Schritt erfolgt die Befreiung von Ihren Schulden. Ob durch außergerichtliche Einigung, gerichtlichen Vergleich, klassischem Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung oder Insolvenzplan.
Die Kanzlei Korn & Partner ist seit Ihrer Gründung im Bereich des Insolvenzrechts, des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts tätig. Wir widmen uns seit mehr als 20 Jahren der Entschuldung durch Insolvenzverfahren, Insolvenzplänen und außergerichtlichen Schuldenbereinigungskonzepte. Dabei haben wir uns auch immer mit der Frage beschäftigt, wie wir unsere Beratungskompetenz für den Verbrauchern zu bezahlbaren Konditionen und unkompliziert anbieten können. Aus diesen Überlegungen ist die Seite entstanden:
www.restschuldbefreiungsportal.de.
Wir beschäftigen uns seit 20 Jahren schwerpunktmäßig mit dem Insolvenzrecht. Alle Entscheidungen und die wesentlichen Beratungen finden ausschließlich durch Rechtsanwälte und hochqualifizierte Mitarbeiter aus dem Rechtsberufen statt. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Fall benötigt - denn jeder Fall ist anders und bedarf einer individuellen Betrachtung.
Bei vielen Menschen in Ihrer Situation besteht eine Blockade die Schuldbefreiung in Angriff zu nehmen und bis zum Ende durchzuziehen. Wir kennen diese Hindernisse und haben ein System entwickelt, mit welchem wir Sie in allen Schritten persönlich begleiten und auch antreiben die Schuldenfreiheit zu erlangen. Wir haben einen Plan von einzelnen kleinen Schritten, die wir gemeinsam mit Ihnen erledigen. Wir bleiben immer an Ihrer Seite und motivieren Sie im Zeitplan die Dinge zu erledigen, die erledigt werden müssen. Fast alle Schritte können online erledigt werden.
Wir arbeiten nach Systemen, aber nicht nach “Schema F”. Wir haben die Erfahrung mit jeder Art und Weise, die zu einer Schuldenbefreiung führen kann. Gemeinsam mit unseren Mandanten entscheiden wir uns für den jeweils besten Weg zu diesem Ziel. Ändern sich die Voraussetzungen während des Verfahrens, können wir jederzeit auf einen anderen Weg umschwenken. Dies unterscheidet uns von vielen Schuldnerberatungsstellen, die lediglich den Weg des Insolvenzverfahrens kennen, obwohl oftmals ein solches Insolvenzverfahren vermieden werden kann.
Lange Wartezeiten für das Erstgespräch und sich über Monate hinziehende Bearbeitungen sind in vielen Schuldnerbratungsstellen trauriger Alltag. Alle unserer Arbeitsschritte sind zeitoptimiert, um schnellstmöglich das angestrebte Ziel – die Schuldenfreiheit - zu erreichen. Dafür treiben wir Sie und uns selbst an. Denn je schneller wir die vereinbarte Strategie umsetzen, desto schneller sind Sie von der emotionalen Last der Schulden befreit. Bei uns sind Sie im “klassischen” Insolvenzverfahren innerhalb von durchschnittlich 2 Monaten nach Übermittlung der Gläubigerunterlagen und Ausgleich der bis dahin angefallenen Kosten.
Für unsere Ansprüche an Qualität und individueller Beratung berechnen wir Kosten, die für Personen in der Schuldenproblematik zunächst hoch erscheinen. Unsere Zielstrebigkeit und Effizienz hat jedoch immer wieder gezeigt, dass wir in der Gesamtbetrachtung oftmals günstiger sind als kostenfreie oder andere Schuldnerberatungsstellen. Bewusst machen wir auch jeden weiteren Schritt in der Bearbeitung von der Zahlung der vereinbarten Gebühren abhängig, um eine zügige Bearbeitung und Mitarbeit zu gewährleisten.
Bei uns sind Sie im “klassischen” Insolvenzverfahren innerhalb von durchschnittlich 2 Monaten nach Übermittlung der Gläubigerunterlagen und Ausgleich der bis dahin angefallenen Kosten.
Erstgespräch
Vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies Erstgespräch, indem wir mit Ihnen zunächst gemeinsam prüfen, ob für Sie ein Insolvenzverfahren oder eine andere Möglichkeit der Schuldenbefreiung in Betracht kommt. Das Erstgespräch findet mit einem unserer Rechtsanwälte per Videokonferenz (Zoom, Teams oder WhatsApp-Videoanruf) oder in unseren Kanzleiräumen statt. Für das Erstgespräch fallen zunächst keine Kosten an. Sie können Ihren Termin einfach und kostenfrei online vereinbaren und nach Ihren Wünschen wählen in welcher Form der Termin stattfinden soll. Vor dem Termin senden wir Ihnen einen kurzen Fragebogen zu, der Ihnen und uns zur bestmöglichen Vorbereitung des Termins hilft.
Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Haben Sie sich dazu entschieden mit uns den Weg in die Schuldenbefreiung zu gehen, erörtern wir gemeinsam, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Liegen alle Unterlagen vor, kann das Verfahren zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung beginnen. Die vorherige Durchführung dieses Verfahrens ist für die spätere Stellung des Insolvenzantrags zwingend erforderlich. Liegen uns alle Forderungen der Gläubiger vor, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein außergerichtliches Vergleichsangebot.
Hierfür fallen folgende Kosten an:
Haben alle Gläubiger das Angebot angenommen, ist ein Insolvenzverfahren nicht mehr erforderlich. Die Schuldenbefreiung erfolgt anhand des außergerichtlich ausgearbeiteten Befreiungsplans.
bis 5 Gläubiger |
1.000,- € |
für jeden weiteren Gläubiger |
50,- € |
Pro Inlandsimmobilie |
120,- € |
Für die erfolgreiche außergerichtliche Einigung fällt eine Kostenpauschale an: |
500,- € |
Insolvenzantrag
Hat ein Gläubiger das außergerichtliche Vergleichsangebot abgelehnt, kann ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Der Antrag erfolgt in den meisten Fällen zusammen mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Insolvenzverfahrenskosten.
Alle drei Anträge werden mit Ihrer Hilfe von uns ausgefüllt, gemeinsam mit Ihnen besprochen, von Ihnen unterzeichnet und durch uns beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Das schaffen wir mit Ihrer aktiven Mithilfe innerhalb kürzester Zeit.
Hierfür fällt folgende Kostenpauschale an:
Antragsstellung 500,00 €
Je nach Einzelfall kommen auch Sonderverfahren außerhalb des Insolvenzverfahrens in Betracht.
Ob solche Verfahren Erfolgsaussichten haben, ergibt sich im Laufe der Beratung und bedarf einer individuellen Preisbestimmung nach Abschätzung des Aufwandes.
Sonderkonstellationen (z.B. Immobilien im Ausland, Beteiligungen an Erbengemeinschaften, Gesellschaftsbeteiligungen) sind vom Grundpreis nicht erfasst. Für diese Sonderkonstellationen finden wir im Einzelfall eine faire Kostenregelung.
Daneben beantworten wir auch gerne rechtliche Einzelfragen zum Thema Insolvenz. Auch hier finden wir eine individuelle und faire Kostenlösung.
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